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NÖ Landesfeuerwehrverband | Bezirksfeuerwehrkommando Korneuburg

Verstärke unser Team als aktives Mitglied

Du würdest gerne anderen Menschen helfen

Du hast kein Problem damit in deiner Freizeit zu Einsätzen auszurücken und an Übungen teilzunehmen?

Du willst gerne Teil einer Mannschaft sein, in der Kameradschaft gelebt wird?

Du bist mindestens 15 Jahre und möchtest unserer Feuerwehr beitreten?

 

Dann melde dich bei unserem Feuerwehrkommandanten unter der E-Mail hoebersdorf@feuerwehr.gv.at.

 

Nach einem ausführlichen Gespräch füllen wir mit dir die Beitrittserklärung aus (zukünftige Mitglieder unter 18 Jahre benötigen noch das Einverständnis ihres Erziehungsberechtigten).

Du bekommst deine eigene Schutzausrüstung, den Dienstgrad PFM (Probefeuerwehrmann) sowie deinen persönlichen Feuerwehrpass.

Anschließend folgt ein Ausbildungsprozess in unserer Feuerwehr als Vorbereitung auf die Grundausbildung, welche vom Bezirksfeuerwehrkommando Korneuburg abgehalten wird.

Nach erfolgreicher Absolvierung der Grundausbildung erhältst du den Rang FM (Feuerwehrmann) und bist somit ein vollwertiges Mitglied.

Hier muss aber noch nicht Schluss sein - du kannst noch weitere Schulungen wie Atemschutz, Funk, Wasserdienst, Sprengdienst, Gruppenkommandant und viele mehr besuchen. Diese Schulungen finden teilweise in der NÖ Landesfeuerwehrschule in Tulln statt.


Ehrenmitgliedschaften:

Ehrenmitglieder sind Personen, die sich um das Feuerwehrwesen besonders verdient gemacht haben. Die Ehrenmitgliedschaft kann nur durch Beschlussfassung der Mitgliederversammlung verliehen werden.

Auszug aus der NÖ Feuerwehrordnung §10 (1):
Eine Persönlichkeit, die sich um das Feuerwehrwesen besonders verdient gemacht hat, und die der Feuerwehr, welche die Ehrung ausspricht, nicht angehört, kann durch Beschluss der Mitgliederversammlung zu einem Ehrenmitglied der Feuerwehr ernannt werden

Als Ehrenmitglied unserer Wehr bist du berechtigt an unseren Mitgliederversammlungen ohne Stimmrecht teilzunehmen.


Unterstützende Mitglieder:

Auszug aus der Dienstanweisung 1.1.10 des NÖ Landesfeuerwehrverbandes:
​Personen, welche die Feuerwehr bzw. den NÖ Landesfeuerwehrverband, finanziell und/oder ideell unterstützen, können als unterstützende Mitglieder der Feuerwehr aufgenommen werden. Sie können auch bei mehreren Feuerwehren unterstützendes Mitglied sein. Eine Mitgliedschaft gemäß § 40 Abs. 1 Ziff. 1 bis 3 NÖ FG 2015 schließen eine Mitgliedschaft als unterstützendes Mitglied bei derselben Feuerwehr aus.

Über die Aufnahme und Abmeldung von unterstützenden Mitgliedern einer Feuerwehr entscheidet der Feuerwehrkommandant nach Beratung im Feuerwehrkommando.


Wir freuen uns darauf, wenn DU unsere Mannschaft unterstützt!